Wir haben´ s wahrlich trefflich weit gebracht:
Zur Strafe ward der Bürgerstand gemacht.
Verwirkt sein Adeltum ein Edelmann,
so wird und ist er bürgerlich fortan.
Wie kommt zu solchem Eingriff doch der Staat?
Der Adel soll behalten was er hat;
und wie er seine Tugend trägt allein,
soll er auch seines Lasters Träger sein.
Hat man den Pranger nur für uns erdacht?
Das Zuchthaus nur für unsereins gemacht?
Ja nun, Herr Graf kann auch am Pranger stehen,
und Herr Baron kann auch ins Zuchthaus gehen.
Wir sind doch in Sibirien noch nicht,
wo der Verbrecher eine Nummer kriegt!
Das Individuell´ ist noch zur Zeit
die schönste deutsche Eigentümlichkeit.
Es klingt auch hübsch, historisch obendrein,
wenn man im Zuchthaus aufruft groß und klein:
Mandube! Schinderhans ! Lips Tullian !
Baron von Habenix ! Graf Tumerjan !
28. Juni 1841