Wo kann der Dichter froher sein

Wo kann der Dichter froher sein
und singen so von allerhand,
von Tugend, Freundschaft, Lieb‘ und Wein.
Von König, Gott und Vaterland,
als uns das Glück vergönnet,
als ich und ihr es könnet
unter des deutschen Bundes schützenden Privilegien ?

Wo ist ein Land doch weit und breit,
das so den Dichter liebt und ehrt,
das so aus tiefer Dankbarkeit
ihm Hab‘ und Gut und Ruhm vermehrt,
als wir es sehn, o Wunder !
Als wir es sehn jetzunder
unter des deutschen Bundes schützenden Privilegien ?

In Luft und Wasser, Wald und Feld
ist nirgends freier doch ein Tier,
auch singt kein Vogel in der Welt
doch jemals freier noch als wir!
Wie bin ich guter Dinge!
Ich trinke, spring‘ und singe
unter des deutschen Bundes schützenden Privilegien ?

19.Juli 1841 unter dem Titel: Unter des durchl. deutschen Bundes schützenden Privilegien
dazu von Hoffmann die Anmerkung: Siehe: 33. Sitzung von 1838, 6. Und 23. von 1840 und 3. von 1841