18 Monate Probezeit

Hoffmann war angestellt worden mit einem Jahr Probezeit, es wurde ein halbes Jahr mehr, da der zuständige Bibliothekar den erforderlichen Bericht nicht nach Berlin sandte, erst mit einem neuen Oberbibliothekar erfolgte im August 1824 endlich die feste Anstellung, was ihm ein regelmäßiges Gehalt einbrachte. Noch einmal drei Monate mußte er warten, bis zur Bestallung, das nahm er persönlich. Er fühlte sich angefeindet und ungerecht behandelt. So begab er sich wieder auf eine Studienreise. Wieder zurück in Breslau wurde es nicht besser. So mußte er, der Ehrendoktor aus Leiden, das Ausleihbuch der Bibliothek führen, seine tägliche Arbeitszeit von sieben Studen nahm er nicht so genau, er beschwerte sich offiziell in Berlin, was man ihm erst recht übelnahm. Er blieb ein Fremdkörper in Breslau. Auch hatte ihm die Beschwerde nichts genutzt, im Gegenteil, er wurde deutlich in seine Schranken verwiesen:

„Die Fassung ihrer Vorstellung ist ebenso anmaßend wie subordinationswidrig, so daß solche nur ein mißfälliges Befremden hat erwecken können und das Ministerium sie warnen muß, bei Vermeidung empfindlicher Maßregeln für die Folge in Ihren amtlichen Vorstellungen die Rücksichten nicht zu vergessen, welche Sie den Ihnen vorgesetzten Behörden und Personen unter allen Umständen schuldig sind. Ein solcher anmaßender und subordinationswidriger Ton ist nicht nur straffällig, sondern überhaupt der Würde gebildeter Menschen nicht angemessen.“
Das war eine deutliche Drohung ! Das Schlucken solcher Kröten wird seiner Gesundheit nicht gerade zuträglich gewesen sein