Streit mit der Fakultät

Am 9. Januar 1836 wird Hoffmann in den akademischen Senat eingeführt. Dennoch legte man ihm auch hier so viel Steine wie nur möglich in den Weg. Sein Leidener Doktortitel sei nur ein Doktor der freien Künste, er brauche aber einen Doktor der Philosophie. Hoffmann weigerte sich , und die Universität gab ihm schließlich recht. Bis er dann wirklich ein Mitglied der Fakultät war mit Sitz und Stimme (allerdings nur für ein Jahr) war es Dezember geworden. Im November wurde er in der Bibliothek zum Oberkustos ernannt. Er bekam mehr Geld als zuvor, aber weniger als sein Vorgänger. Nun sollte er aber immer noch – nach nunmehr zwölf Jahren – das Ausleihjournal führen. Er weigerte sich, der Regierungsbevollmächtigte entzog ihm das Gehalt. Hoffmann hatte die Nase voll, er bat um Entlassung. Der Minister schlug vor, daß Hoffmann die vorgeschriebenen Stunden in der Bibliothek arbeiten müsse. Er könne dann im Sommer 1838 (1837?) ausscheiden, bekäme allerdings nur halbes Gehalt, dafür werde aber von einer Untersuchung gegen ihn abgesehen.