Die Königlich Hannoversche Regierung beauftragte die Landdrostei, Dr. Haccius und Dr. Wachsmuth zu vernehmen, das geschah am 22. September. Dr. Haccius will mit seiner Frau und dem Ehepaar Wachsmuth rein zum Vergnügen am 21. August mit dem Dampfschiff „Henriette nach Helgoland gefahren sein. Auf dem Schiff seien viele Damen und Herren gewesen, von Hamburg sei auch ein Musikverein mitgefahren. um auf der Insel für die Armen ein Konzert zu veranstalten.
In Stade seien dann Dr. Freudentheil und.‘ Kanzleiprokurator Holtermann mit ihren Damen, aber auch Offiziere d<“ dortigen Garnison zugestiegen, ob !o‘ und II. mit Professor Hoffmann verabredet gewesen, wisse er nicht. Eine große Anzahl von Landleuten aus dem Bremerhaven hatte er auf dem Schilf nicht bemerkt, auch nicht gesehen, daß Freudentheil und Holtermann die Leitung gehabt, sie seien mit ihren Frauen bei der Musik als Zuhörer zu bemerken gewesen. Es sei auch eine Unwahrheit, daß das Schiff besonders gemietet sei, jeder hätte da mitfahren können. Von einer feierlichen Begrüßung durch Hoffmann habe er, Haccius, nichts bemerkt. Die Badegäste und die Einwohner hätten zur Begrüßung Spalier gebildet, und das sei ja wohl immer (auch heute noch) so üblich. Er wüßte nicht, was da auf der Insel vorgefallen sein solle. Auch vom wil-den Lärm der Landleute habe er nichts gehört, vielmehr die Insel in ungestörter Ruhe vorgefunden.
Dann wurde Dr. Wachsmuth verhört, er bestätigte diese Aussagen. Am 22. 8. sei er Gast einer Tanzgesellschaft der Helgoländer gewesen und erst spät in sein Logiergasthaus gegangen. In der Wirtsstube habe er Dr. Freudentheil getroffen und mit ihm einige Worte gewechselt; dieser habe ihm einige Herren aus dem Bremischen vorgestellt, deren Namen er jedoch vergessen. Dr. Freudentheil habe sich dann erhoben und einen Vortrag an die Versammelten begonnen. Er selbst habe sich dann entfernt und auf der Hausdiele nur noch gehört, daß auf die Gesundheit Stüves mit einem Hurra getrunken worden sei. (Stüve war ein liberaler hannoverscher Politiker, Verfasser der Ablösungsgesetze von 1833, zeitweise Innenminister) Das sei alles, was er über die Sache auszusagen wisse. – Am nächsten Tag wurden die Vernehmungsprotokolle an die Landdrostei Stade geschickt, wo man sicher die beiden anderen, ungleich schwerer Belasteten, Dr. Freudentheil und Holtermann, unter die Lupe nahm. Ob sie sich ebenfalls so gut aus der Affäre zu ziehen wußten, ist nicht überliefert.
Minister Eichborn erschienen Hoffmanns Gedichte staatsgefährlich, er verbot den gesamten Campe-Verlag für Preußen und ließ gegen den Dichter die gerichtliche Untersuchung einleiten, sie führte 1842 zur Amtsenthebung ohne Gehalt. Hoffmann verließ Breslau und begann gezwungenermaßen sein unruhiges Wanderleben, in seinem Deutschland war er heimatlos geworden.
Dr. G. Gewecke , Heimat am Sonntag, Beilage zum Osterholzer Kreisblatt, 27 /28. Mai 1967