Einen Leibzoll zu entrichten

Einen Leibzoll zu entrichten
für das Vieh, mag menschlich sein:
Ochsen dürfen doch mitnichten
ungestraft zur Stadt hinein !

Doch daß man dem Ochsen gleichgilt
Ochsig zahlen muß und soll,
wenn man kommt zu spät ins Weichbild –
bestialisch ist der Zoll

29. September 1840
Unpolitische Lieder, 2.Teil